Arbeitsrecht
Wir vertreten gleichermaßen Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen, sowohl außergerichtlich als auch in allen Instanzen gerichtlicher Verfahren. Wir beraten Sie einzelfallbezogen, wie Sie Ihre persönlichen und finanziellen Interessen bestmöglich durchsetzen, und zwar bereits vor Vertragsschluss ab der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, während des Arbeitsverhältnisses als auch in Bezug auf eine mögliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für Sie erstellen und prüfen wir Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, Zeugnisse, Aufhebungs- und sonstige Abwicklungsverträge etc. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht uns die verlässliche Einschätzung, ob eine Kündigungsschutzklage oder ein sonstiger Rechtsstreit Sinn macht – auch darum kümmern wir uns für Sie.