
Notare
Überblick über unsere notariellen Leistungen
Die notarielle Tätigkeit macht einen Großteil unserer täglichen Arbeit und damit unserer umfassenden Erfahrungswerte aus. Frau Notarin Angela Schley, Frau Notarin Susanne Seiger und Herr Notar Philipp Allhoff bekleiden ein öffentliches Amt, das sie zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet. Dies garantiert Ihnen eine weitgreifende Beratung.
Die notarielle Tätigkeit umfasst die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art. Teilweise schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor, wie etwa bei Grundstückskaufverträgen. Oftmals ist dies nicht zwingend, aber dennoch sinnvoll.
Notarielle Urkunden bieten den Vorteil der sofortigen Vollstreckbarkeit und dienen oft dazu, Streitigkeiten, die andernfalls ein oder mehrere Gerichtsverfahren erforderlich machen würden, einvernehmlich zu beenden – was oftmals die weiteren Vorteile der erheblichen Zeit- und Kostenersparnis mit sich bringt.
Die Kerntätigkeit besteht dabei in der Erstellung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, (gemeinschaftlichen) Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Sorgeerklärungen, die Errichtung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, Vereinsregisteranmeldungen, Satzungsänderungen u. v. m. Ferner sind wir zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften etc.
Wir beraten Sie von Beginn an umfassend, um gemeinsam mit Ihnen ihren Willen zu ermitteln und Ihre Wünsche und Ziele rechtssicher und bestmöglich umzusetzen.

Unsere Schwerpunkte im Notariat
Grundstückskaufverträge
Das Gesetz schreibt bei Grundstückskaufverträgen häufig die notarielle Beurkundung vor. Wir erstellen und beurkunden Kaufverträge so, dass alle Parteien rechtssicher und transparent über Rechte und Pflichten informiert sind.
(Gemeinschaftliche) Testamente und Erbverträge
Gerade in Erbangelegenheiten ist eine notarielle Beurkundung oft sinnvoll, um Unklarheiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Anpassung von Testamenten und Erbverträgen.
Eheverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Ob Ehevertrag, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung: Wir beraten Sie umfassend und stellen sicher, dass Ihre Willenserklärungen rechtsverbindlich und klar formuliert sind.
Errichtung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
Wir unterstützen Unternehmen und Vereine bei der Gründung, Anpassung von Satzungen und anderen handelsrechtlichen Fragen, um eine solide rechtliche Grundlage zu schaffen.
Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Neben Beurkundungen bieten wir die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten an, um rechtliche Sicherheit und Verbindlichkeit zu gewährleisten.
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Termin vereinbarenHäufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum ist eine notarielle Beurkundung manchmal gesetzlich vorgeschrieben?
Das Gesetz verlangt in bestimmten Fällen, wie beim Grundstückskauf, eine notarielle Beurkundung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass beide Parteien gut informiert sind und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Wie hoch sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung?
Die Kosten richten sich in Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie sind daher einheitlich geregelt und hängen vom Geschäftswert bzw. Streitwert ab.
Kann ich auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine notarielle Beurkundung vornehmen lassen?
Ja, häufig ist dies sinnvoll. Notarielle Urkunden haben eine hohe Beweiskraft und können Ihre Ansprüche sofort vollstreckbar machen. So lassen sich zukünftige Konflikte bereits im Vorfeld minimieren.
Wie läuft der Prozess ab, wenn ich ein Testament bei Ihnen erstellen lasse?
Wir beraten Sie zunächst ausführlich zu Ihren Wünschen und rechtlichen Möglichkeiten. Im Anschluss entwerfen wir den Text, der dann bei einem Termin verlesen und von Ihnen unterschrieben wird. Dieser Entwurf wird schließlich beurkundet und kann beim Zentralen Testamentsregister hinterlegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Die Patientenverfügung bezieht sich speziell auf medizinische Behandlungen und Maßnahmen. Beide Dokumente lassen sich kombinieren, um Ihre Wünsche bestmöglich abzusichern.
Wie schnell kann ein Termin vereinbart werden?
Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich einen Termin anzubieten, insbesondere wenn es sich um dringende Anliegen (z.B. Fristsachen bei Erbschaften) handelt. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um Ihren Termin zu vereinbaren.
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Philipp Allhoff
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Angela Schley
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

Susanne Seiger
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin